Öffentlicher Dienst in der „DDR"
(BVerwGE vom
28. November 1991, DVBI. 1992, 903 = DÖD 1992, 494 = ZBR 1992,
153).
c) Die
Frage, ob eine im öffentlichen Dienst der früheren DDR ausgeübte
Tätigkeit beamtenrechtlich eine Tätigkeit im Dienst eines
öffentlich-rechtlichen Dienstherrn darstellt, beurteilt sich
nach den im Geltungsbereich des Grundgesetzes herrschenden
Rechtsvorstellungen.
Maßgeblich
für die Anrechnung der in der früheren DDR ausgeübten Tätigkeit
im öffentlichen Dienst auf das Besoldungsdienstalter ist, ob
diese Tätigkeit auch im Geltungsbereich des Grundgesetzes in der
Regel im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn
wahrgenommen wurde |