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Juristischer Vorbereitungsdienst

 

(OVG NW Urteil vom 17. August 1993, DÖD 1993, 257) rechtskräftig

 

1. Bei der Festsetzung des Besoldungsdienstalters eines wissenschaftlichen Assistenten kann nach § 28 Abs. 3 Nr. 1 BBesG (in der bis zum 1. Januar 1990 geltenden Fassung) der (juristische) Vorbereitungsdienst nicht neben der Promotionszeit als „Mindestzeit der vorgeschriebenen Ausbildung" berücksichtigt werden, da § 47 Abs. 3 HRG und § 57 Abs. 3 WissHG.NW die qualifizierte Promotion und die qualifizierte Zweite Staatsprüfung alternativ als Einstellungsvoraussetzung vorsehen

 

2. a) Dies gilt auch dann, wenn die Einstellung des wissenschaftlichen Assistenten zu Zwecken der Habilitation erfolgte und die Habilitationsordnung für die Zulassung zur Habilitation neben der Promotion grundsätzlich die Befähigung zum Richteramt oder höheren Verwaltungsdienst verlangt.

 

b) Eine entgegenstehende ständige Verwaltungspraxis, diese Voraussetzungen auch schon bei der Einstellung als wissenschaftlicher Assistent zu verlangen, ist unbeachtlich, solange sie nicht schriftlich niedergelegt ist.

 

3. „Hauptberuflich" im Sinne von § 28 Abs. 3 Nr. 3 BBesG (a. E) ist nur eine Tätigkeit, die wenigstens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit in Anspruch nimmt.

 

4. Der (juristische) Vorbereitungsdienst ist keine nach § 28 Abs. 3 Nr. 3 BBesG (a. E) zu berücksichtigende hauptberufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst.

 

5. Es ist ermessensfehlerfrei, bei der Festsetzung des Besoldungsdienstalters eine längere Promotionszeit als zwei Jahre jedenfalls dann nicht zu berücksichtigen, wenn der einzustellende Beamte in dieser Zeit auch andere Tätigkeiten ausgeübt hat.

 

Es verstößt nicht gegen Art. 3 und Art. 28 GG, daß bei Beamten, die vor dem 1. Januar 1990, dem Tag des Inkrafttretens des Fünften Gesetzes zur Änderung besoldungsrecht licher Vorschriften vom 28. Mai 1990 (BGBl. I S. 967), eingestellt wurden, das Besoldungsdienstalter weiterhin nach den bislang geltenden Vorschriften berechnet bleibt, auch wenn die neuen Vorschriften günstiger sind.

 

 

 

 

 

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