Wechsel des Dienstherren
(VGH
Mannheim, Beschluß vom 25. Februar 1993, ZBR 1994 S. 352).
Die
Festsetzung des Besoldungsdienstalters eines Beamten verliert
grundsätzlich nicht dadurch ihre Wirksamkeit, daß der Beamte in
den Dienst eines anderen Dienstherrn versetzt wird
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