In den Screenshot sind Ziffern eingefügt 
		zur Verortung folgender Erläuterungen.
		
			- 
			Geben Sie den Geburtstag ein. 
			Entertaste. 
- 
			Geben Sie den Tag ein, ab dem in der 
			aktuellen Beschäftigung Dienstbezüge zustehen. Entertaste. 
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			Klicken Sie auf die Option "benötigt 
			bis". 
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			Geben Sie das Datum ein, bis zu dem 
			der Beschäftigte benötigt wird. Dies muss nicht ein Monatsletzter 
			oder Quartalsletzter sein; das Programm findet den zulässigen 
			Kündigungstermin selbst.  
- 
			 Geben Sie nun Vordienstzeiten, 
			die bei der Berechnung der Beschäftigungszeit berücksichtigt werden 
			müssen. 
 Im öffentlichen Dienst ist dies in § 34 Abs. 3 TVöD geregelt.
 Jede Datumseingabe ist mit der Entertaste abzuschließen.
 
- 
			Einträge, die die Voraussetzungen 
			nicht erfüllen, können mit einer Checkbox aus der Berechnung 
			herausgehalten werden. 
- 
			Es wird die Beschäftigungszeit in 
			der aktuellen Beschäftigung bis zum Kündigungszeitpunkt berechnet 
			und zu den Vordienstzeiten hinzuaddiert. Dies ergibt dann die 
			maßgebende Beschäftigungszeit.  
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			Da Vordienstzeiten fast nur im 
			öffentlichen Dienst zu berücksichtigen sind, verwendet das Programm 
			für die Berechnung der Kündigungsfristen die Regelungen in § 34 TVöD 
			/ TV-L.  
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			Es wird angezeigt, zu welchem 
			Zeitpunkt die Kündigung dem Beschäftigten spätestens zugestellt 
			worden sein muss, um das vorgegebene Kündigungsziel zu erreichen. 
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			Datum, zu dem die Kündigung wirksam 
			werden kann.