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Mit dem Menüpunkt
Nachweise / Lohnsteuernachweis kann für den in der Zeile BRUTTOGEHALT eingestellten Monat eine Liste ausgedruckt werden, in der die
an das Finanzamt abzuführenden Beträge ausgewiesen sind. Diese Liste ist nicht als amtlicher
Lohnsteuernachweis zugelassen, kann jedoch das Ausfüllen des amtlichen Nachweises wesentlich erleichtern und sollte jeweils wegen seiner detaillierten Darstellungsweise zu den Akten genommen werden. |