IV. Dozenten und Lehrkräfte
Die Regionalkommission Baden-Württemberg
legt in Abschnitt IV der Anlage 1 zu den AVR
ab dem 1. Januar für Dozenten und
Lehrkräfte, die nach Ziffer VI der Anmerkungen zu den
Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungsgruppen 1
bis 12 der Anlage 2 zu den AVR nicht unter
die Anlage 2 zu den AVR fallen, die Höhe der
Regelvergütungskürzungen fest:
„Dozenten und Lehrkräfte
Bei Dozenten und Lehrkräften der
Vergütungsgruppen 2 bis 5b nach Ziffer VI der Anmerkungen zu
den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage 2 zu den
AVR wird die Regelvergütung
ab dem 1. Januar 2008 um 72,77 Euro,
ab dem 1. Juli 2008 um 75,74 Euro
ab dem 1. September 2008 um 73,92 Euro und
ab dem 1. Januar 2009 um 75,90 Euro gekürzt;
für Lehrkräfte der Vergütungsgruppen 5c bis
8 wird die Regelvergütung
ab dem 1. Januar 2008 um 64,46 Euro,
ab dem 1. Juli 2008 um 64,88 €,
ab dem 1. September 2008 um 66,52 € und
ab dem 1. Januar 2009 um 68,31 Euro gekürzt.“
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