IX. Einmalzahlung 2009
„IIIb
Einmalzahlung für das Jahr 2009
(a) Die Mitarbeiter, die nicht dem
Geltungsbereich der Anlage 7 zu den AVR unterfallen, erhalten
für das Jahr 2009 eine Einmalzahlung in Höhe
von 225,00 Euro, die mit den Bezügen für den Monat
Januar 2009 ausgezahlt wird.“