VI. Anlage 2d zu den AVR
Die Regionalkommission Baden-Württemberg
legt in den Anmerkungen A – F zu den Tätigkeitsmerkmalen der
Vergütungsgruppen 1a bis 9 der Anlage 2d zu den AVR die Höhe der
Vergütungsgruppenzulage fest:
„A
Diese Mitarbeiter
erhalten nach vierjähriger Tätigkeit in dieser Ziffer eine monatliche
Vergütungsgruppenzulage
ab dem 1. Januar 2008
in Höhe von 80,80 Euro,
ab dem 1. Juli 2008 in Höhe von 86,34 Euro
ab dem 1. September 2008 in Höhe von 88,46
Euro
ab dem 1. Januar 2009 in Höhe von 88,27
Euro. Achtung Bewährungszeit
B
Diese Mitarbeiter erhalten eine monatliche
Vergütungsgruppenzulage
ab dem 1. Januar 2008
in Höhe von 96,96 Euro,
ab dem 1. Juli 2008 in Höhe von 103,62 Euro,
ab dem 1. September 2008 in Höhe von 106,16
Euro
ab dem 1. Januar 2009 in Höhe von 105,93
Euro.
C
Diese Mitarbeiter erhalten eine monatliche
Vergütungsgruppenzulage
ab dem 1. Januar 2008
in Höhe von 107,40 Euro,
ab dem 1. Juli 2008 in Höhe von 114,13 Euro
ab dem 1. September 2008 in Höhe von 116,94
Euro
ab dem 1. Januar 2009 in Höhe von 116,99
Euro,
frühestens jedoch nach vierjähriger
Bewährung in Vergütungsgruppe 5c.
D
Diese Mitarbeiter erhalten nach vierjähriger
Bewährung in dieser Ziffer eine monatliche
Vergütungsgruppenzulage
ab dem 1. Januar 2008 in Höhe von 119,23
Euro,
ab dem 1. Juli 2008 in Höhe von 126,04 Euro,
ab dem 1. September 2008 in Höhe von 129,15
Euro
ab dem 1. Januar 2009 in Höhe von 129,53
Euro.
E
Diese Mitarbeiter erhalten nach sechsjähriger
Tätigkeit in dieser Ziffer eine monatliche
Vergütungsgruppenzulage
ab dem 1. Januar 2008
in Höhe von 99,36 Euro,
ab dem 1. Juli 2008 in Höhe von 105,03 Euro,
ab dem 1. September 2008 in Höhe von 107.62
Euro
ab 1. Januar 2009 in Höhe von 107,94 Euro.
F
Diese Mitarbeiter erhalten nach vierjähriger
Bewährung in dieser Ziffer eine monatliche
Vergütungsgruppenzulage
ab dem 1. Januar 2008 in Höhe von 132,64
Euro,
ab dem 1. Juli 2008 in Höhe von 139,53 Euro,
ab dem 1. September 2008 in Höhe von 142,98
Euro
ab 1. Januar 2009 in Höhe von 143,73 Euro.“
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