B. Umfang der Arbeitszeit
Die Regionalkommission Baden-Württemberg
legt in § 1 Absatz 1 Unterabsatz 1 Satz 1 der
Anlage 5 zu den AVR ab dem 1. Januar 2008
den Umfang der regelmäßigen Arbeitszeit fest:
Die regelmäßige Arbeitszeit der Mitarbeiter
beträgt
vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2009
durchschnittlich 38,5 Stunden in der Woche,
ab dem 1. Januar 2010 durchschnittlich 39 Stunden in der
Woche.“
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