II. Anlage 7a AVR
Die Regionalkommission Baden-Württemberg
legt in § 2 Absatz 1 der Anlage 7a zu den AVR
ab dem 1. Januar 2008 die Höhe der
Besitzstandszulage fest:
„§ 2 Zulage aufgrund des Wegfalls des
Verheiratetenzuschlags in Abschnitt D der Anlage 7
zu den AVR
(1) Praktikanten, die bis zum 30. Juni 2008
einen Anspruch auf Verheiratetenzuschlag gemäß Abschnitt D der Anlage 7 zu
den AVR gehabt haben, erhalten ab dem 1. Januar 2008 stattdessen
eine monatliche Zulage in Höhe von 65,45
Euro und ab dem 1. Januar 2009 in Höhe von
68,26 Euro.“
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