„IIIb
Einmalzahlung für das Jahr 2009
(a) Die Mitarbeiter, die nicht dem
Geltungsbereich der Anlage 7 zu den AVR unterfallen,
erhalten für das
Jahr 2009 eine Einmalzahlung in Höhe von 225,00 Euro,
die mit den Bezügen
für den Monat Januar 2009 ausgezahlt wird.“