Tarifvertrag
über die einmalige Sonderzahlung 2009
vom 31. März 2008
§ 1
Geltungsbereich
Dieser Tarifvertrag gilt für Beschäftigte,
die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund oder
zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied
eines Mitgliedverbandes der Vereinigung
der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist,
und die unter den Geltungsbereich
des Tarifvertrages für den öffentlichen
Dienst (TVöD) fallen.
§ 2
Einmalige Sonderzahlung
(1)
Die Beschäftigten erhalten mit dem Entgelt für den Kalendermonat
Januar 2009
eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von
225 Euro,
wenn sie an mindestens einem Tag dieses
Monats Anspruch auf Entgelt haben.
Protokollerklärung zu Absatz 1:
1Anspruch auf Entgelt im Sinne des Absatzes
1 sind auch der Anspruch auf
Entgeltfortzahlung aus
Anlass der in § 21 Satz 1 TVöD genannten Ereignisse
und der Anspruch auf Krankengeldzuschuss (§
22 Abs. 2 TVöD), auch wenn
dieser wegen der Höhe der Barleistungen des
Sozialversicherungsträgers nicht
gezahlt wird.
2Einem Anspruch auf Entgelt gleichgestellt ist der Bezug von
Krankengeld nach § 45
SGB V oder entsprechender gesetzlicher Leistungen
und der Bezug von Mutterschaftsgeld nach §
13 MuSchG oder § 200 RVO.
3Saisonkräfte, die im Januar 2009 in einem
unbefristeten Arbeitsverhältnis
stehen, erhalten im
November 2009 von der einmaligen Sonderzahlung je
angefangenem Beschäftigungsmonat im
Kalenderjahr 2009 ein Zwölftel.
(2) 1§
24 Abs. 2 TVöD gilt entsprechend. 2Satz 1
gilt auch für Beschäftigte, für die
gemäß § 3 des
Tarifvertrages zur sozialen Absicherung (TVsA) vom
13. September 2005 eine herabgesetzte
regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit
gilt.
3Maßgeblich sind die jeweiligen Verhältnisse am 1.
Januar 2009. 4Beginnt
das Arbeitsverhältnis
erst nach dem 1. Januar 2009, sind die Verhältnisse des
ersten Tages des Arbeitsverhältnisses
maßgeblich.
(3)
Wird im Laufe des Monats Januar 2009 ein neues Arbeitsverhältnis begonnen,
wird kein weiterer Anspruch begründet.
(4)
Die einmalige Sonderzahlung ist bei der Bemessung sonstiger
Leistungen nicht
zu berücksichtigen.
§ 3
Inkrafttreten
Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.
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