Deutscher Caritasverband 1. Beschluss der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission
vom 19. Juni 2008
B. Regelvergütung
I. § 12 Allgemeiner Teil zu den AVR
In § 12 des Allgemeinen Teils der AVR werden die Worte „des Familienstandes und“ ersatzlos
gestrichen.