Abschnitt II der Anlage 1 zu den AVR wird
wie folgt neu gefasst:
„II Dienstbezüge
Die dem Mitarbeiter monatlich zu gewährenden
Dienstbezüge bestehen aus:
1. der Regelvergütung (Abschnitt III),
2. der Kinderzulage (Abschnitt V),
3. den sonstigen Zulagen (Abschnitt VIII).“