B Diese Mitarbeiter erhalten eine
monatliche Vergütungsgruppenzulage
in Höhe von
101,56 Euro,
ab 1. Januar 2009 in Höhe von 105,93
Euro.
C Diese Mitarbeiter erhalten eine
monatliche Vergütungsgruppenzulage
in Höhe von
112,17 Euro,
ab 1. Januar 2009 in Höhe von 116,99
Euro,
frühestens jedoch nach vierjähriger
Bewährung
in Vergütungsgruppe 5c.
D Diese Mitarbeiter erhalten nach
vierjähriger Bewährung in dieser Ziffer eine monatliche
Vergütungsgruppenzulage
in Höhe von
124,19 Euro,
ab 1. Januar 2009 in Höhe von 129,53
Euro.
E Diese Mitarbeiter erhalten nach
sechsjähriger Tätigkeit in dieser Ziffer eine monatliche
Vergütungsgruppenzulage
in Höhe von
103,49 Euro,
ab 1. Januar 2009 in Höhe von 107,94
Euro.
F Diese Mitarbeiter erhalten nach
vierjähriger Bewährung in dieser Ziffer eine monatliche
Vergütungsgruppenzulage
in Höhe von
137,81 Euro,
ab 1. Januar 2009 in Höhe von 143,73
Euro.
Abweichend davon erhalten Mitarbeiter im
Gebiet der Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern,
Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und
Sachsen diese Zulage ab dem 1. April 2008.“
2. Die Bundeskommission legt für den Wert
der Vergütungsgruppenzulage nach den Anmerkungen A – F zu den
Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungsgruppen 1a bis 9 der Anlage
2d zu den AVR vom 1. Januar 2008 bis zum 31.
Dezember 2008 die Bandbreite in Höhe von
7 v.H. nach oben und unten fest.
3. Die Bundeskommission legt für den Wert
der Vergütungsgruppenzulage nach den Anmerkungen A – F zu den
Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungsgruppen 1a bis 9 der Anlage
2d zu den AVR ab dem 1. Januar 2009 die
Bandbreite in Höhe von 10 v.H. nach oben und
unten fest.