Deutscher Caritasverband 1. Beschluss der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission
vom 19. Juni 2008
E. Erhöhung, Mittelwerte und Bandbreite für den Umfang der Arbeitszeit
1. Die Bundeskommission fasst § 1 Absatz 1 Unterabsatz 1 Satz 1 der Anlage 5 zu den AVR
wie folgt neu und legt damit vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2009 die folgenden
Mittelwerte für den Umfang der Arbeitszeit fest:
„Die regelmäßige Arbeitszeit der Mitarbeiter beträgt vom 1. Januar 2008 bis zum 31. August 2009
durchschnittlich 38,5 Stunden in der Woche, ab dem 1. September 2009 durchschnittlich 39 Stunden
in der Woche.“
2. Die Bundeskommission legt für den Umfang der Arbeitszeit nach § 1 Absatz 1 Unterabsatz
1 Satz 1 der Anlage 5 zu den AVR die Bandbreite in Höhe von 6 v.H. nach oben und
unten fest.