Deutscher Caritasverband 1. Beschluss der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission
vom 19. Juni 2008
G. § 2a Abs. 3 des Allgemeinen Teils zu den AVR
In § 2a Abs. 3 des Allgemeinen Teils zu den AVR werden die Übergangsvorschriften zu Abschnitt
VII, VIIa, VIII und XI der Anlage 1 zu den AVR zum 1. Januar 2009 ersatzlos gestrichen.