Deutscher Caritasverband 1. Beschluss der Bundeskommission
der Arbeitsrechtlichen Kommission
vom 19. Juni 2008
H. Anhang C und Sonderregelungen Berlin
Für Mitarbeiter, die unter Anhang C und
unter die Sonderregelung Berlin fallen, gelten die Strukturveränderungen,
die Vergütungsveränderungen sowie die Überleitungs- und
Besitzstandsregelungen entsprechend.