III. Gemeinsame Beauftragung Tarifinstitut
Zur Unterstützung der weiteren
Tarifentwicklung erhält das derzeit in Gründung befindliche Tarifinstitut
einen Auftrag mit folgenden Schwerpunkten:
Ermittlung von Anzahl und Ausmaß rechtswidriger
Abweichungen von den AVR nach Bistümern, Branchen und Trägergruppen
Ermittlung der Anzahl von rechtswidrigen
Service-Gesellschaften und Leiharbeitsfirmen nach Bistümern, Branchen
und Trägergruppen
Ermittlung der Anzahl, Höhe und Verteilung von
außertariflicher Vergütung für Leitungskräfte nach Bistümern, Branchen
und Trägergruppen
Ermittlung des Anteils von Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern in den Vergütungsgruppen 11 bis 9a, differenziert nach
Branchen und Trägergruppen
Ermittlung der
tatsächlichen Anwendungsbereiche der Anlage 20 AVR
Ermittlung von Art und Umfang der Anwendung der
Ausnahmetatbestände gemäß § 3 Abs. (d) AT AVR und der dort gezahlten
Vergütung
Ermittlung der Zahl der Einrichtungen, die den
Anhang C AVR bzw. die Sonderregelung Berlin
anwenden und die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die
entsprechend vergütet werden
Analyse des
Arbeitsmarktes, Prognose der Arbeitsmarktsituation
Ermittlung der
Marktanteile nach Branchen und Trägergruppen
Ermittlung des
Anteils der Flächentarife im Sozialbereich
Ermittlung des Anteils der
TVöD-Anwender im Sozialbereich
Ermittlung des
Anteils von Haustarifen und von einzelvertraglichen Regelungen im
Sozialbereich
Analyse der
Refinanzierungsbedingungen (z.B. stationär und ambulant)
Ermittlung der Bereiche, in denen die
Eingruppierung wegen der Refinanzierung nach
TVöD erfolgen muss
Ermittlung der durchschnittlich gezahlten Orts- und
Kinderzuschläge
Ziel ist die Schaffung
einer Datenbasis, auf der die Arbeitsrechtliche Kommission ihre
Entscheidungen
treffen kann. Insbesondere soll damit die
Arbeit der Ausschüsse unter Punkt III. und IV.
dieses Abschnittes unterstützt werden.
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