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In Spalte 2 der Tabelle „Vergütungsgruppe bei In-Kraft-Treten TVÜ“ ist
auf die Vergütungsgruppe
abzustellen, in welche die/der ehemalige Angestellte bei In-Kraft-Treten des
TVÜ,
also am 1. Oktober 2005 bei Weitergeltung des BAT/BAT-O originär (d.h. nicht
auf Grund
eines Bewährungs- oder Fallgruppenaufstiegs) eingruppiert gewesen wäre,
mithin im Regelfall
die originäre Vergütungsgruppe, aus der die Überleitung nach § 4 in
Verbindung mit Anlage
2 TVÜ-Bund erfolgt ist (vgl. Ziff. 3.4 [Seite 53] meines Rundschreibens vom
10. Oktober
2005 – D II 2 – 220 210 / 643). Für Fälle eines Bewährungs- bzw.
Fallgruppenaufstiegs
wird auf Ziff. 3.4.2.2 verwiesen. Zu übertariflichen Eingruppierungen wird auf Ziff. 3.3 verwiesen. |