Strukturausgleich
nach § 12 TVÜ-Bund
Durchführungshinweise des BMI vom 10.08.2007
5
Sonderfälle
1
Konkurrenzfälle beim Ortszuschlag
2
Für Konkurrenzfälle maßgebliche OZ-Stufe der TAbelle
In
den Fällen der Konkurrenzregelung des § 29 Abschnitt B Abs. 5 BAT/BAT-O sind
ausschließlich
die mit Ortszuschlag der Stufe 2 ausgewiesenen Strukturausgleiche maßgeblich
(siehe Absatz 1 der Vorbemerkungen).