Öffentlicher Dienst: Aus BAT mach TVöD
Übersichtlich, klar und einheitlich soll er sein: 
        Der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist am 9. 
        Februar in Potsdam 
        nach zweijährigem Verhandlungsmarathon vereinbart worden. 
        
        Ab dem 1. Oktober 2005 gilt der Tarifabschluss und regelt mit 35 Monaten 
        Laufzeit, 
        also bis Ende 2007, Einkommen, Arbeitszeit und Urlaubsgelder 
        für 2,3 Millionen Arbeiter und Angestellte von Bund und Kommunen. 
        
        Länder bleiben außen vor
        
        Die 900.000 Arbeiter und Angestellten der Bundesländer sind von den 
        Regelungen ausgenommen, 
        da die Länder den Vertrag im März 2004 einseitig gekündigt haben. 
        Davon betroffen sind unter anderem Polizei, Universitäten, Schulen, 
        Krankenhäuser 
        und nicht zuletzt viele Forschungseinrichtungen der Länder.  
Klare Linien im Tarifdschungel
        
        Wesentliche Merkmale des neuen Tarifsystems: 
        Die Unterscheidung Arbeiter und Angestellte wird aufgehoben, 
        17.000 Eingruppierungsmerkmale werden auf rund 100 zusammengestrichen.
        
        Neu ist auch der Spielraum für individuelle, leistungsbezogene 
        Bezahlung: 
        Das Prinzip der automatischen Höherstufung durch Lebensalter wird 
        abgeschafft. 
        
        Bei Arbeitszeiten und Löhnen nähern sich Ost- und Westregelungen weiter 
        an. 
        Die Arbeitszeit beträgt einheitlich 39 Wochenstunden. 
        Im Westen wird dadurch eine halbe Stunde pro Woche länger gearbeitet,
        
        im Osten eine Stunde weniger als bisher. 
        Die Angleichung der Löhne und Gehälter sollen bis Ende 2007 
        von derzeit 92,5 Prozent auf 97 Prozent fortschreiten. 
        
        Aus Fünf mach Eins
        
        Die Überleitung der mit den Kürzeln BAT,  BAT-O, MTArb, MT-Arb-O, BMT-G, 
        BMT-GO 
        bezeichneten Tarifverträge zum TVöD wird im Westen und beim Bund von 
        Einmalzahlungen begleitet. Die Beschäftigten bekommen am 1. April 2005, 
        am 1. Juli 2005 und am 1. Oktober
 jeweils 100 Euro. In den Jahren 2006 und 2007 werden jeweils 150 Euro im 
        April und Juli fällig. Beschäftigte der kommunalen Arbeitgeber im Osten 
        bekommen zu diesen Terminen 
        statt der Einmalzahlungen 1,5 Prozent ihrer Bezüge 
        zusätzlich ausgezahlt. 
        
        Weihnachts- und Urlaubsgeld ab 2007 in einem Paket
        
        Jahressonderzahlungen, also Weihnachts- und Urlaubsgeld, basieren 2005 
        und 2006 
        auf der alten Regelung. 2007 werden sie neu festgelegt und nur noch 
        einmal pro Jahr ausgezahlt: Beschäftigte der neuen Entgeltgruppen 1 bis 
        8 erhalten dann 90 Prozent, 
        für die Entgeltgruppe 9-12 gibt es 80 Prozent. 
        Die bestbezahlten Entgeltgruppen 13-15 bekommen dann noch 60 Prozent 
        der bisherigen Sonderzahlungen. 
        Die Beschäftigten im Osten erhalten 75 Prozent des Weihnachts- und 
        Urlaubsgeldes 
        ihrer gleichgruppierten Kollegen im Westen.
        
        Neue Niedriglohngruppe und Vergütung nach Leistung
        
        Aus den 49 Lohn- und Vergütungsgruppen der verschiedenen Tarifverträge
        
        werden im TVöD 15 einheitliche Entgeltgruppen. 
        Um den Trend zum Outsourcing zu stoppen ist eine neue niedrige 
        Entgeltgruppe vereinbart worden. 
        Den größten Umbruch im System haben Bund, Kommunen und Gewerkschaften
        
        nach eigener Einschätzung im Bereich der leistungsabhängigen Bezahlung 
        vereinbart. 
        Galt bisher die Bezahlung nach Lebensalter mit quasi automatischen 
        Beförderung, 
        so genannten Bewährungs- und Zeitaufstiegen mit bis zu 15 Stufen, 
        wird ab Oktober gemischt nach Berufserfahrung und individueller Leistung 
        bezahlt.
        
        Es soll sechs Abstufungen nach Alter/Erfahrung innerhalb einer 
        Entgeltgruppe geben. 
        In höhere Entgeltgruppen kann lediglich aufsteigen, wer neue Funktionen 
        übernimmt 
        oder durch weit überdurchschnittliche Leistungen auffällt. 
        Der Spielraum für den individuellen Vergütungsanteil steigt an - von 
        einem Prozent 
        eines durchschnittlichen Monatslohnes beim Einstieg 2007 bis zu acht 
        Prozent später. Leitungsfunktionen können auch probeweise (bis zu zwei 
        Jahre) 
        und auf Zeit (bis zu zwölf Jahre) vergeben werden.
        
        Flexiblere Arbeitszeiten
        
        Mehr Service und Bedarfsorientierung wollen Bund, Kommunen und 
        Gewerkschaften 
        durch flexible Modelle bei der Arbeitszeit erreichen. 
        Überstunden bis zu 45 Stunden pro Woche dürfen demnach zwischen 6 Uhr 
        und 20 Uhr 
        zuschlagsfrei angeordnet werden. Diese Überstunden können in zwei Wochen
        
        statt bisher in einer Woche ausgeglichen werden.
        
        Strukturausgleich und Prinzip der Wippe
Die Entwicklung in den Stufen der TVöD-Entgelttabelle ist nicht mit 
        der Entwicklung in den BAT-Lebensaltersstufen deckungsgleich. Das 
        schnellere Wchstum des Entgelts in den „jüngeren Jahren“ muss durch das 
        langsamere Wachstum in den „älteren Jahren“ kompensiert werden (Prinzip 
        der Wippe). Dies führt dazu, dass insbesondere bei älteren 
        Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Überleitung in eine höhere 
        Stufe der Entgelttabelle erfolgt, die jedoch nicht mehr die gleichen 
        Möglichkeiten der Vergütungsentwicklung zulässt wie das geltende 
        Tarifrecht. Um diese negativen Wirkungen ganz oder teilweise 
        abzumildern, wird ein nicht dynamisierbarer Strukturausgleich gezahlt. 
        Auf ihn werden jedoch künftige Entgeltanpassungen nicht angerechnet. 
        Erfolgt eine Höhergruppierung, mindert sich der Strukturausgleich um den 
        jeweiligen „Höhergruppierungsgewinn“. Er ist somit am ehesten mit einem 
        erst in der Zukunft wirksam werdenden Besitzstand vergleichbar. Der 
        Zahlungsbeginn sowie die Höhe und Zahlungsdauer ergeben sich aus einer 
        gesonderten Anlage zum TVÜ.
        
        
 





























