BAT-TVöD-Überleitung
        Am 1.10.2005 erfolgt auf der Grundlage des dann zustehenden sog. 
        "Persönlichen Entgelts" (Grundvergütung; Ortszuschlag ledig/oder 
        verheiratet und allgemeine Zulage) eine betragsmäßige Überleitung auf 
        die neue  Entgelttabelle. Dabei wird jede bisherige Vergütungsgruppe 
        einer neuen Entgeltgruppe zugeordnet. Da nie der exakte Tabellenwert 
        getroffen wird, ergibt sich deshalb eine sog. individuelle 
        Zwischenstufe, die beispielsweise zwischen den Stufen 3 und 4 liegen 
        kann. Die individuelle Zwischenstufe wird für 2 Jahre beibehalten, 
        danach rückt der Beschäftigte in die nächst höhere Stufe. Folgende 
        Besonderheiten sind zu beachten: 
        
          - Die Überleitung erfolgt grundsätzlich mindestens in Stufe 2. 
 
- Liegt das jetzige "Persönliche Entgelt" über der Stufe 6, wird 
          dies dauerhaft als individuelle Endstufe beibehalten, die bei 
          anstehenden Entgelterhöhungen mit dynamisiert wird. 
 
- Ist eine weitere Person ortszuschlagsberechtigt, wird bei beiden 
          Arbeitnehmern als "persönliches Entgelt" für die Zwischenstufe nur die 
          Stufe 1 zu Grunde gelegt und nur der ihm individuell zustehende Teil 
          des Unterschiedsbetrags zwischen den Ortszuschlags-Stufen 1 und 2 in 
          die Berechnung einfließen. 
 
- Der Kinderzuschlag von 90,07 € wird für jedes bis zum 31.12.05 
          geborene Kind, das noch Anspruch auf Kindergeld hat, unabhängig von 
          der Eingruppierung als Besitzstand weitergezahlt. 
 
- Wer am Stichtag 1.10.2005 die Voraussetzung für eine Höherstufung 
          (Altersstufe) in der Vergütungstabelle oder die Höhergruppierung in 
          der Vergütungsgruppe erfüllt, wird zunächst höhergestuft und 
          höhergruppiert und sodann übergeleitet. 
 
- 
          Die übergeleiteten Beschäftigten der Vergütungsgruppe 
          BAT I  unterliegen weiterhin dem TVöD. Sie werden im Bereich 
          kommunaler Arbeitgeber mit folgenden Tabellenwerten in die 
          Entgeltgruppe 15 Ü übergeleitet.  
            
              | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |  
              | 4.330 € | 4.805 € | 5.255 € | 5.555 € | 5.625 € |  
 Die Verweildauer in den Stufen 2 bis 5 beträgt jeweils 
          fünf Jahre. Wie in allen anderen Fällen auch, bleibt der übergeleitete 
          Beschäftigte ab dem 1.10.2005 zunächst für die Dauer von 2 Jahren in 
          der individuellen Zwischenstufe und rückt dann in die nächste Stufe 
          auf. Der weitere Aufstieg erfolgt dann nach 5 Jahren. Neueinstellungen 
          sollen zukünftig außertariflich vergütet werden.