BAT-TVöD-Überleitung
Am 1.10.2005 erfolgt auf der Grundlage des dann zustehenden sog.
"Persönlichen Entgelts" (Grundvergütung; Ortszuschlag ledig/oder
verheiratet und allgemeine Zulage) eine betragsmäßige Überleitung auf
die neue Entgelttabelle. Dabei wird jede bisherige Vergütungsgruppe
einer neuen Entgeltgruppe zugeordnet. Da nie der exakte Tabellenwert
getroffen wird, ergibt sich deshalb eine sog. individuelle
Zwischenstufe, die beispielsweise zwischen den Stufen 3 und 4 liegen
kann. Die individuelle Zwischenstufe wird für 2 Jahre beibehalten,
danach rückt der Beschäftigte in die nächst höhere Stufe. Folgende
Besonderheiten sind zu beachten:
- Die Überleitung erfolgt grundsätzlich mindestens in Stufe 2.
- Liegt das jetzige "Persönliche Entgelt" über der Stufe 6, wird
dies dauerhaft als individuelle Endstufe beibehalten, die bei
anstehenden Entgelterhöhungen mit dynamisiert wird.
- Ist eine weitere Person ortszuschlagsberechtigt, wird bei beiden
Arbeitnehmern als "persönliches Entgelt" für die Zwischenstufe nur die
Stufe 1 zu Grunde gelegt und nur der ihm individuell zustehende Teil
des Unterschiedsbetrags zwischen den Ortszuschlags-Stufen 1 und 2 in
die Berechnung einfließen.
- Der Kinderzuschlag von 90,07 € wird für jedes bis zum 31.12.05
geborene Kind, das noch Anspruch auf Kindergeld hat, unabhängig von
der Eingruppierung als Besitzstand weitergezahlt.
- Wer am Stichtag 1.10.2005 die Voraussetzung für eine Höherstufung
(Altersstufe) in der Vergütungstabelle oder die Höhergruppierung in
der Vergütungsgruppe erfüllt, wird zunächst höhergestuft und
höhergruppiert und sodann übergeleitet.
-
Die übergeleiteten Beschäftigten der Vergütungsgruppe
BAT I unterliegen weiterhin dem TVöD. Sie werden im Bereich
kommunaler Arbeitgeber mit folgenden Tabellenwerten in die
Entgeltgruppe 15 Ü übergeleitet.
Stufe 2 |
Stufe 3 |
Stufe 4 |
Stufe 5 |
Stufe 6 |
4.330 € |
4.805 € |
5.255 € |
5.555 € |
5.625 € |
Die Verweildauer in den Stufen 2 bis 5 beträgt jeweils
fünf Jahre. Wie in allen anderen Fällen auch, bleibt der übergeleitete
Beschäftigte ab dem 1.10.2005 zunächst für die Dauer von 2 Jahren in
der individuellen Zwischenstufe und rückt dann in die nächste Stufe
auf. Der weitere Aufstieg erfolgt dann nach 5 Jahren. Neueinstellungen
sollen zukünftig außertariflich vergütet werden.